Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Bereich Offene Jugendarbeit bei der St. Christophorus-Jugendhilfe gGmbH
- 1 Präambel
Angebote der Jugendzentren in Trägerschaft der St. Christophorus-Jugendhilfe gGmbH sind gemeinnützige Angebote im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die einzelnen Veranstaltungen dienen dabei lediglich diesem Zweck. Sie sind nicht eigentlicher Vertragsgegenstand. - 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners/der Vertragspartnerin haben keine Gültigkeit. Für Anmeldungen zu den Veranstaltungen der Jugendzentren in Trägerschaft der St. Christophorus-Jugendhilfe gGmbH oder Anmeldungen zur Mitwirkung gelten über diese AGB hinaus, die dortigen Teilnahmebedingungen. - 3 Zustandekommen des Vertrages
Die Abgabe der Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Jugendzentren in Trägerschaft der St. Christophorus-Jugendhilfe gGmbH nimmt diese mit der Bestätigung der Anmeldung an. - 4 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten. Diese sind für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten verantwortlich. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist i.d.R. eine Teilnahmeerlaubnis der Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Teilnahmebedingungen). Grundsätzlich gilt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. - 5 Bezahlung
Die Anmeldung verpflichtet zum Bezahlen des Eigenanteils. Bitte beachten Sie untenstehende Rücktrittsbedingungen.
§ 6 Rücktritt vom Vertrag
Das Jugendzentrum kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder es zu Personalausfällen kommt. Das Jugendzentrum behält sich vor, in diesem Fall, das Angebot abzusagen. Sollte bereits ein Eigenanteil gezahlt worden sein, wird dieser erstattet.
Grundsätzlich wird bei Nichtteilnahme eines*r Teilnehmers*in keine Eigenanteile erstattet. Sollte der Eigenanteil über 25 € für das gebuchte Angebot liegen und eine Ersatzbuchung vorliegen, wird der Eigenanteil erstattet.
Außerhalb der genannten Bedingungen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.
7. Dozenten- und Ortswechsel
Das Jugendzentrum behält sich einen Orts- und Dozentenwechsel vor.
§ 8 Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Insbesondere schließen wir unsere Haftung im o.g. Rahmen in Bezug auf den Verlust, die Beschädigung oder Verwechslung von Garderobe und anderen persönlichen Gegenständen (z.B. Fahrräder, Spielzeug, Wertgegenstände) der*die Teilnehmer*innen aus.
Der/die Erziehungsberechtigte übernimmt die Haftung für von seinem/ihrem Kind vorsätzlich verursachten Schäden.
- 9 Verhalten der Teilnehmer am Programmort
Das Jugendzentrum ist berechtigt Teilnehmer*innen, die den Anordnungen der Mitarbeiter*innen zuwiderhandeln oder gegen die Hausordnung verstoßen oder irgendwelche strafbaren Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären durch Zahlungen und Anmeldung ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. - 10 Gesundheitszustand der Teilnehmer
Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmer*innen (z. B. Diätvorschriften, Allergien) sind dem Jugendzentrum schriftlich mitzuteilen (siehe Anmeldeformular). Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist, ist sie/er vom Programm ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend. - 11 Krankheitsvorsorge
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer des Programmes eine Krankenversicherung abschließen. - 12 Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen des Jugendzentrums ergibt sich aus der Beschreibung des Programms. Der*die Kursleiter*in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen im Programm sind dem Jugendzentrum vorbehalten. Die Anmeldung wird mit Erhalt der schriftlichen Anmeldung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr wirksam. - 13 Ausschlussfrist
Ansprüche sind innerhalb von drei Monaten nach Ende des gebuchten Angebotes schriftlich anzuzeigen, da sonst ein Anspruchsverlust eintritt. Dies gilt nicht für Ansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist oder eine sonstige gesetzlich eingeräumte Frist noch läuft. - 14 Schriftformerfordernis
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Änderung des Vertrages und seiner Bestimmungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Jugendzentrums. - 15 Gerichtsstand
Gerichtstand ist Werne. - 16 Salvatorische Klausel
Sind Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam und liegt deshalb eine Regelungslücke vor, so soll diese Lücke durch eine vertragliche Regelung geschlossen werden, welche dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien entspricht.
Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben wirksam.